Maskenpflicht ab dem 22.02.2021

Liebe Eltern,

Basierend auf der am 19.02.2021 veröffentlichten Coronabetreuungsverordnung in der ab dem 22.02.2021 gültigen Fassung machen wir Sie darauf aufmerksam, dass laut § 1, Absatz 3 alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe auf dem Schulgelände und im Unterricht verpflichtet sind, eine medizinische Maske zu tragen.

Sollte aufgrund der Passform keine medizinische Maske zu tragen sein, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden.

Uns ist es wichtig, Sie schnellstmöglich über die Maskenpflicht im Grundschulbereich zu informieren, damit Sie alle notwendigen Maßnahmen bis Montag treffen können.

Mit freundlichen Grüßen,

P. Grewatta

Aktuelles: Bewegliche Ferientage und pädagogischer Tag

Sehr geehrte, liebe Eltern!

Das Team der Stephanusschule möchte Sie darauf hinweisen, dass die für den 15. und 16. Februar angesetzten beweglichen Ferientage trotz der aktuellen Lage bestehen bleiben.

An diesen beiden Tagen finden kein Unterricht sowie auch keine Notbetreuung statt!

Bitte berücksichtigen Sie diese beiden Tage langfristig in Ihren persönlichen Planungen.

Zudem möchten wir Sie darüber informieren, dass wir auf die Durchführung unseres pädagogischen Tages am 22.02.2021 verzichten werden, um an diesem Tag für Ihre Kinder im vollen Umfang zur Verfügung zu stehen. Der pädagogische Tag für das Kollegium wird auf den 03.05.2021 verschoben.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Team der Stephanusschule

Elternbrief zum Sportunterricht

Liebe Eltern,
hiermit möchten wir Ihnen einige Informationen zum Sportunterricht unter Corona-Bedingungen geben:

  • Bis zu den Herbstferien wird der Sportunterricht, wenn es möglich ist, im Freien
    stattfinden.
  • Wenn genügend Abstand besteht, dürfen die Kinder die Maske im Sportunterricht absetzen.
    Es werden Unterrichtseinheiten thematisiert, bei denen möglichst eine Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gewährleistet werden kann. Kontaktsportarten mit Körperkontakt können zurzeit leider nicht durchgeführt werden.
  • Die Kinder sollen an den Tagen, wo sie Sport haben, schon möglichst mit sportlicher Kleidung und sportlichen Schuhen zur Schule kommen. Geben Sie Ihren Kindern aber auch bitte ein Wechsel-Shirt mit. Die Sportlehrerin entscheidet dann, ob es notwendig ist, dass die Kinder sich an diesem Tag umziehen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Jungen und Mädchen getrennt umziehen. Das Sportzeug kann auch während der Woche in der Schule bleiben. Am Freitag muss es jedoch zum Waschen nach Hause mitgenommen werden.
  • Bitte geben Sie Ihren Kindern zu jeder Sportstunde auch Sportschuhe für die Halle mit. Falls es regnet, können wir in die Sporthalle ausweichen.
  • Die üblichen Regeln zur Sicherheit im Schulsport gelten weiter: Die Kinder dürfen keinen Schmuck und keine Uhren tragen und lange Haare müssen zusammengebunden werden. Denken Sie auch an eine sporttaugliche Brille

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen

P. Grewatta
P. Grewatta, Schulleiterin

Elternbrief zum Schulstart

Sehr geehrte, liebe Eltern!


Ich hoffe, dass Sie die Sommertage zusammen mit Ihren Kindern erholsam und gesund verbringen konnten. Unser Start in das neue Schuljahr erfolgt in diesem Jahr in besonderer Weise, da die Corona-Pandemie uns weiterhin vor große Herausforderungen stellt.


Trotz dessen freue ich mich darauf, als neue kommissarische Schulleiterin gemeinsam mit Ihnen das neue Schuljahr zu gestalten. Im Folgenden habe ich einige Punkte aufgelistet, die im neuen Schuljahr zu berücksichtigen sind.

Folgende Maßnahmen des Infektionsschutzes gelten ab dem 12. August:

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-4 sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Kinder können ihr Maske erst dann abnehmen, wenn sie ihren dokumentierten Sitzplatz im Klassenraum eingenommen haben.
  • Im Allgemeinen gilt für jedes Kind die Schulpflicht.
  • Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen können Sie als Eltern entscheiden, ob für Ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbetrieb entstehen könnte. Eine Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht soll aber nur in begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen. Entsprechende ärztliche Atteste sind nach Einzelabsprache vorzulegen.
  • Nach Landesvorgabe sind alle Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns) aufweisen, nach Rücksprache mit den Eltern nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen Schnupfen aufweist, aber keine weiteren Krankheitssymptome zeigt, soll das Kind zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Kommen dann weitere Symptome hinzu, ist eine medizinische Diagnostik zu veranlassen.
  • Zum aktuellen Schuljahr wird der Unterricht nach unserer regulären Ausbildungsordnung aufgenommen. Somit findet auch der Sportunterricht wieder statt. Er soll nach Landesvorgabe jedoch bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Der Schwimmunterricht kann zunächst nicht erteilt werden. Im Musikunterricht ist ein gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet.
  • Aus organisatorischen Gründen wird es in Absprache mit kommunalen Zielsetzungen keine Veränderung/Entzerrung des Unterrichtsbeginns geben. Die 1. Schulstunde eines Unterrichtstages beginnt somit nach regulärem Stundenplan um 7.55 Uhr. Um eine Mischung der Klassengruppen zu vermeiden, dürfen die Kinder das Schulgelände ab 7.45 Uhr betreten und dann umgehend in ihre Klassenräume gehen.
  • Unter Beachtung strenger Hygieneschutzmaßnahmen werden auch unsere Ganztags- und Betreuungsangebote wieder regulär aufgenommen. Für das Schuljahr 2020/21 angemeldete Kinder sollten also regelmäßig die OGS besuchen, um Planungssicherheit für das Betreuungsteam zu schaffen.
  • Unsere schulischen Mitbestimmungsgremien können wieder ungehindert tätig werden. Unsere Klassenleitungen werden Sie als Eltern zu Beginn des Schuljahres zu einer Klassenpflegschaftsversammlung einladen. Da in den Klassenräumen der Mindestabstand nicht durchgängig eingehalten werden kann, ist eine Maskenpflicht erforderlich. Auch sollte für jedes Kind nach Möglichkeit nur 1 Elternteil an den Elternabenden teilnehmen.
  • Die gewählten Klassenpflegschaften treffen sich zur Sitzung der Schulpflegschaft am 22. September 2020 um 19.00 Uhr in unserer OGS.
  • Wie bisher gilt das Betretungsverbot für Dritte, also auch Eltern, so dass das Schulgelände nur nach vorheriger Termingabe durch eine Lehrkraft oder das Sekretariat betreten werden darf. Von dieser grundsätzlichen Regelung sind die Elternmitwirkungen in den schulischen Gremienarbeiten ausgenommen.

Möge es uns miteinander gelingen, dem Pandemiegeschehen vorbeugend zu begegnen, damit unser Schulbetrieb möglichst unbeeinträchtigt bleibt!


Wir Lehrkräfte freuen uns auf ein schönes neues Schuljahr mit Ihren Kindern.


Mit freundlichen Grüßen

Patricia Grewatta, Schulleiterin