Regulärer Schulbetrieb ab dem 31.05.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

gestern erreichte uns die offizielle Bestätigung der Stadt Hamm, dass alle Schulen ab Montag, dem 31.05.2021 in den normalen Präsenzunterricht zurückkehren können.

Wir freuen uns, die Kinder ab der kommenden Woche wieder vollständig in unserer Schule begrüßen zu dürfen.

Anbei finden Sie den entsprechenden Elternbrief zum Start in den Regelbetrieb.

Zudem dürfen wir ab dem 31.05.2021 ebenso eine reguläre OGS- sowie BiMi-Betreuung anbieten.

Die entsprechende Elterninformation finden Sie hier:

Herzliche Grüße vom Team der Stephanusschule

Unterrichtsbetrieb im Wechselmodell zum 26.05.2021

Liebe Eltern,

zum 26.05.2021 (Mittwoch nach Pfingsten) starten wir wieder in den Wechselunterricht (Unterricht von 7.55 – 11.30 Uhr). Anders als bereits in der Vergangenheit praktiziert, erfolgt der Wechselbetrieb in Zukunft mit einem täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht nach dem Prinzip „Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag“. Dies bedeutet für Sie und Ihre Kinder folgendes:

Gruppe A startet mit den folgenden Unterrichtstagen, welche dann fortlaufend weitergeführt werden:

Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag … usw.

Gruppe B startet mit den folgenden Unterrichtstagen, welche dann ebenfalls fortlaufend weitergeführt werden:

Dienstag-Donnerstag-Montag-Mittwoch-Freitag … usw.

Anbei finden Sie eine Übersicht der Unterrichtstage bis zu den Sommerferien:

Zudem wird weiterhin begleitend zum Präsenzunterricht eine Notbetreuung angeboten, zu der Sie Ihr Kind mit dem entsprechenden Formular (Siehe Homepage der Stephanusschule https://www.stephanusschule.de/2021/04/15/anmeldung-notbetreuung/ ) anmelden können.

Wie bereits im letzten Elternbrief erwähnt gilt seit dem 12. April eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird.

Ebenso besteht für alle anderen Personen eine Testpflicht, welche im Rahmen der zulässigen schulischen Nutzung die Schule betreten. Demnach müssen auch Sie als Eltern bei Betreten des Schulgebäudes (Zum Beispiel zum Elternsprechtag) einen negativen Test vorweisen!

Die Schülerinnen und Schüler an den Grund- und Förderschulen werden ab dem 10. Mai mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zwei Mal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet.

Alle hierzu wesentlichen Informationen und Unterstützungsmaterialien sowie weitere begleitende Informationen finden Sie auf unserm Beitrag zum Lollitest https://www.stephanusschule.de/2021/05/05/lolli-tests/

Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und kind- bzw. altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer.

Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitiger erkannt wird.


Falls Sie nicht möchten, dass sich Ihr Kind in der Schule selber testet, benötigen wir zwingend zu jedem Schulbesuch einen negativen PCR-Test Ihres Kindes, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer in Hamm testet, finden Sie unter anderem in der Hamm App. Ein „Bürger-Schnelltest“ oder ein Selbsttest, welche zu Hause durchgeführt wurden, können nicht mehr akzeptiert werden! Jedes Kind sollte, wenn möglich, in der Schule getestet werden!

Schülerinnen und Schüler, welche nicht getestet sind, werden vom Schulbetrieb (Präsenzunterricht und Notbetreuung) ausgeschlossen. Des Weiteren haben diese Kinder entsprechend der Aussage des Schulministeriums NRW auch keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Bleiben Sie weiterhin gesund und versuchen Sie in dieser so herausfordernden Zeit die nötige Ruhe zu bewahren.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team der Stephanusschule

Lolli-Tests

Die Schülerinnen und Schüler an den Grund- und Förderschulen in Nordrhein-Westfalen werden ab dem 10. Mai mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zwei Mal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet.

Anbei erhalten Sie nähere Informationen:

Link zum Schulministeriuem mit detailierten Informationen: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Erklärvideo Zeichentrick: Video

Erklärvideo mit Andre Gatzke (KIKA): Video

Der Link zu unserem Testlabor mit weiteren Informationsmaterialien: https://www.laborkrone.de/Corona-Schulprojekt/

Anmeldung Notbetreuung

Die Notbetreuung darf ausdrücklich nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung zu Hause nicht möglich sein sollte!

Das beigefügt Formular kann zur Anmeldung der Notbetreuung genutzt werden. Bereits vorliegende Anmeldungen müssen nicht erneut gestellt werden. Bitte reichen Sie die Anmeldungen jeweils bis zum Freitag der vorherigen Woche in der Schule per Mail an stephanusschule@grst.schulen-hamm.de ein, so dass eine verlässliche Planung gewährleistet werden kann.

Neue Schulleitung

Die Stephanusschule hat nun offiziell eine neue Schulleitung!

Am 30. April 2021 wurde Patricia Grewatta offiziell zur Rektorin ernannt und leitet ab sofort unsere Schule.  Auf Grund der Corona-Pandemie erfolgte die Ernennung im engsten Kreis durch die Schulaufsicht der Hammer Grundschulen. Da Patricia Grewatta unsere Schule aber bereits seit August 2020 kommissarisch leitet, ist Sie der Schulgemeinde nicht unbekannt und wir freuen uns, Sie nun offiziell als unsere neue Rektorin begrüßen zu dürfen.

In dem nachfolgenden Statement wendet sich unsere neue Rektorin an die Schulgemeinde:

„Nun endlich die neue Rektorin der Stephanusschule zu sein, ist etwas ganz Besonderes für mich. Es ist mir ein Herzensanliegen, dazu beizutragen, dass unsere Schule ein Ort ist, an dem das Lernen und Leben Spaß macht. Ein Ort, an dem das Kind-Sein großgeschrieben und gemeinsames Lernen sowohl im Vor- als auch am Nachmittag in einem bunten Miteinander gelebt wird. Vieles an unserer Schule ist über Jahre gewachsen und hat sich bewährt (Unser Leitbild, unsere Rituale, die alljährlichen Projekte,…), so dass wir zu Recht stolz auf unsere Schule und ihr harmonisches Schulleben sein können. Hier und da ist aber auch Raum für neue Ideen, die ich gemeinsam mit allen am Schulleben Beteiligten gestalten möchte. Ich freue mich auf die zukünftige Arbeit mit Ihnen und bin gespannt, was wir in den kommenden Jahren zum Wohle der Heessener Kinder auf die Beine stellen werden.

Ich verbleibe mit  den herzlichsten Grüßen, Ihre Patricia Grewatta.“

Hamm bleibt im Distanzunterricht

Samstag, 17.04.2021 – Offizielle Pressemitteilung der Stadt Hamm –

Die Schulen in Hamm dürfen ab Montag, 19. April, doch noch im Distanzunterricht bleiben. Das NRW-Gesundheitsministerium gab dafür nun grünes Licht. Für den Montag gilt eine Betreuungsgarantie.

„Kein Grund zur Freude, aber dringend erforderlich“, fasst Oberbürgermeister Marc Herter die Situation zusammen. Die Schulen in Hamm dürfen nun doch ab Montag im Distanzunterricht bleiben. Nachdem das Land NRW noch am Freitagmorgen eine solche Regelung abgelehnt hat, dürfen nun auch der Kreis Gütersloh und die Stadt Hamm bereits am Montag so verfahren. Die Erlaubnis kam nach mehreren Krisenstabsrunden der Stadt Hamm und Gesprächen mit dem MAGS am Samstagabend.

„Der Schutz der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern, ihrer Familien und Lehrkräfte geht vor. Deswegen ist es gut, dass das Land NRW heute – wenn auch spät – doch noch den Weg für einen Verbleib im Distanzunterricht frei gemacht hat,“ so Herter. Hamm wird dazu in eigener Regie per Allgemeinverfügung tätig, da die Landesvorgabe der Corona-Betreuungsverordnung, drei Tage über RKI 165 zu liegen, aktuell nicht erfüllt ist. Grundlage ist der Präzedenzfall der Stadt Dortmund, die am späten Freitagabend vom NRW-Gesundheitsministerium grünes Licht für die Beibehaltung der Schulschließung am Montag erhalten hatte. In der gesamten nächsten Woche wird in Hamm kein Präsenzunterricht stattfinden.

Das Hin- und Her im Land ist auch für uns als Städte kaum noch erträglich, deshalb habe ich allergrößtes Verständnis für Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, die Kurzfristigkeit der jetzt getroffenen Entscheidung kritisch sehen. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass der Bereich Schule in der Landeszuständigkeit liegt und wir deshalb ohne Genehmigung aus Düsseldorf nicht handeln können.

Haben Eltern aufgrund der Kurzfristigkeit keine Betreuungsmöglichkeit, können ihre Kinder am Montag trotzdem die Schule besuchen. Das Antragserfordernis für die Notbetreuung entfällt an diesem Montag. Diese Regelung gilt unabhängig vom Alter. „Es wird kein Kind nach Hause geschickt,“ spricht OB Herter eine Betreuungsgarantie aus. Ab Dienstag gelten dann die bekannten Regeln der pädagogischen Betreuung wie in der Vorwoche. Mit den Elternvertreterinnen und -vertretern der Schulen hat Herter für Sonntagabend über die Stadtschulpflegschaft, mit den Schulformsprechern am Montagmorgen jeweils Zoomkonferenzen über das weitere Vorgehen vereinbart.

Ausgenommen sind die jeweiligen Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs.

Anbei finden Sie dien offiziellen Elternbrief der Stephanusschule zum Distanzunterricht.

Distanzunterricht ab dem 12.04.2021

Liebe Eltern,

ab Montag, den 22. Februar 2021, wurde der Unterricht für unsere Schulkinder in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Leider wird der Unterricht ab Montag, den 12. April 2021 auf Grund der unsicheren Infektionslage wieder eine Woche ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden. Ab dem 19. April hoffen wir, erneut in den Wechselbetrieb gehen zu können.

Der Besuch der Schule in der Präsenz sowie bereits die Inanspruchnahme der Notbetreuung ab dem 12. April 2021 wird dann an die Voraussetzung geknüpft sein, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, müssen diese schriftlich widerrufen und können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Informationen zu den Tests und dem geplanten Ablauf finden Sie auf der Internetseite
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

An der Stephanusschule planen wir, die Tests jeweils Mo – Do in der ersten Stunde durchzuführen, so dass jedes Kind zweimal wöchentlich getestet werden kann.

Weitere Informationen zur Umsetzung des Distanzunterrichts sowie dem darauf folgenden Wechselunterricht erhalten Sie in Kürze von der entsprechenden Lehrkraft Ihres Kindes.

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Ab dem 12. April wird erneut eine Notbetreuung ermöglicht. Ein Formular zur Anmeldung ist als Anlage beigefügt. Die Notbetreuung darf aber ausdrücklich nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung zu Hause nicht möglich sein sollte!

Das beigefügt Formular kann zur Anmeldung der Notbetreuung der kommenden Woche (Distanzunterricht) als auch zur Anmeldung für die folgenden Wochen im Wechselmodell genutzt werden. Bereits vorliegende Anmeldungen ab dem 12. April müssen nicht erneut gestellt werden. Bitte reichen Sie die Anmeldungen jeweils bis zum Freitag der vorherigen Woche in der Schule ein, so dass eine verlässliche Planung gewährleistet werden kann. Die Anmeldungen der Notbetreuung zum 12. April 2021 müssen bis Samstag, den 10. April per Mail an stephanusschule@grst.schulen-hamm.de eingegangen sein!

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Anbei den Elternbrief zum Wechselunterricht.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund,

Patricia Grewatta, Schulleiterin