Sehr geehrte, liebe Eltern!
Ich hoffe, dass Sie die Sommertage zusammen mit Ihren Kindern erholsam und gesund verbringen konnten. Unser Start in das neue Schuljahr erfolgt in diesem Jahr in besonderer Weise, da die Corona-Pandemie uns weiterhin vor große Herausforderungen stellt.
Trotz dessen freue ich mich darauf, als neue kommissarische Schulleiterin gemeinsam mit Ihnen das neue Schuljahr zu gestalten. Im Folgenden habe ich einige Punkte aufgelistet, die im neuen Schuljahr zu berücksichtigen sind.
Folgende Maßnahmen des Infektionsschutzes gelten ab dem 12. August:
- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-4 sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Kinder können ihr Maske erst dann abnehmen, wenn sie ihren dokumentierten Sitzplatz im Klassenraum eingenommen haben.
- Im Allgemeinen gilt für jedes Kind die Schulpflicht.
- Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen können Sie als Eltern entscheiden, ob für Ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbetrieb entstehen könnte. Eine Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht soll aber nur in begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen. Entsprechende ärztliche Atteste sind nach Einzelabsprache vorzulegen.
- Nach Landesvorgabe sind alle Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns) aufweisen, nach Rücksprache mit den Eltern nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen Schnupfen aufweist, aber keine weiteren Krankheitssymptome zeigt, soll das Kind zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Kommen dann weitere Symptome hinzu, ist eine medizinische Diagnostik zu veranlassen.
- Zum aktuellen Schuljahr wird der Unterricht nach unserer regulären Ausbildungsordnung aufgenommen. Somit findet auch der Sportunterricht wieder statt. Er soll nach Landesvorgabe jedoch bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Der Schwimmunterricht kann zunächst nicht erteilt werden. Im Musikunterricht ist ein gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet.
- Aus organisatorischen Gründen wird es in Absprache mit kommunalen Zielsetzungen keine Veränderung/Entzerrung des Unterrichtsbeginns geben. Die 1. Schulstunde eines Unterrichtstages beginnt somit nach regulärem Stundenplan um 7.55 Uhr. Um eine Mischung der Klassengruppen zu vermeiden, dürfen die Kinder das Schulgelände ab 7.45 Uhr betreten und dann umgehend in ihre Klassenräume gehen.
- Unter Beachtung strenger Hygieneschutzmaßnahmen werden auch unsere Ganztags- und Betreuungsangebote wieder regulär aufgenommen. Für das Schuljahr 2020/21 angemeldete Kinder sollten also regelmäßig die OGS besuchen, um Planungssicherheit für das Betreuungsteam zu schaffen.
- Unsere schulischen Mitbestimmungsgremien können wieder ungehindert tätig werden. Unsere Klassenleitungen werden Sie als Eltern zu Beginn des Schuljahres zu einer Klassenpflegschaftsversammlung einladen. Da in den Klassenräumen der Mindestabstand nicht durchgängig eingehalten werden kann, ist eine Maskenpflicht erforderlich. Auch sollte für jedes Kind nach Möglichkeit nur 1 Elternteil an den Elternabenden teilnehmen.
- Die gewählten Klassenpflegschaften treffen sich zur Sitzung der Schulpflegschaft am 22. September 2020 um 19.00 Uhr in unserer OGS.
- Wie bisher gilt das Betretungsverbot für Dritte, also auch Eltern, so dass das Schulgelände nur nach vorheriger Termingabe durch eine Lehrkraft oder das Sekretariat betreten werden darf. Von dieser grundsätzlichen Regelung sind die Elternmitwirkungen in den schulischen Gremienarbeiten ausgenommen.
Möge es uns miteinander gelingen, dem Pandemiegeschehen vorbeugend zu begegnen, damit unser Schulbetrieb möglichst unbeeinträchtigt bleibt!
Wir Lehrkräfte freuen uns auf ein schönes neues Schuljahr mit Ihren Kindern.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia Grewatta, Schulleiterin