Alle Schulen in ganz NRW am Donnerstag geschlossen!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes und des Landeslagezentrums 
vom 16.02.2022 wird für den 17.02.2022 das folgende Unwetterereignis 
erwartet:

verbreitet Sturm- und schwere Sturmböen;
in Hochlagen Orkanböen.

Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und 
anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen 
Wetter-Ereignissen“ vom 13.03.2021 wird ein landesweiter 
Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.


Sollte das Unwetter über das genannte Datum andauern, werde ich Sie 
rechtzeitig informieren.

Mit freundlichem Gruß,
P. Grewatta

Sofortige Änderung der Corona Teststrategie

Liebe Eltern,

das Ministerium für Schule und Bildung hat im Rahmen der gestrigen Presseerklärung folgendes mitgeteilt:

„Im Rahmen der Ministerpressekonferenz wurde beschlossen, PCR-Tests künftig zu priorisieren. Aus diesem Grund ist eine kurzfristige Anpassung des Lolli-PCR-Testregimes erforderlich, da dies erhebliche Testkapazitäten von mehr als 400.000 PCR-Tests (Pool- sowie Einzeltestungen) pro Woche bindet.“

Kurzfristig werden die folgenden Anpassungen beim Testregime vorgenommen:

  • Auch weiterhin werden bei uns die Lolli-PCR-Pooltestungen durchgeführt
  • Es werden aber keine PCR-Einzeltests mehr vorgenommen

Diese Veränderung hat die folgende Konsequenz:

  • Schülerinnen und Schüler eines negativen Pools nehmen am Folgetag wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiven Pools dürfen am Folgetag ebenfalls zum Unterricht kommen, werden aber zu Beginn mit einem Antigentest getestet. Alternativ können die Kinder auch eine offizielle Testeinrichtung nutzen und zu Schulbeginn den Test vorlegen. Wichtig ist: Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Schulbeginn vorweisen können!
  • Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems (z.B. beim Kinderarzt) ist zwingend erforderlich!

Unsere Bitte an Sie:

Im Falle einer positiven Pooltestung der Klasse Ihres Kindes, bitten wir Sie, bereits am Abend eine Selbsttestung vorzunehmen oder eine offizielle Teststelle zu besuchen. So können wir das Risiko minimieren, dass am Folgetag infizierte Kinder in die Schule kommen!

Mit freundlichen Grüßen,

P. Grewatta, Rektorin

Regulärer Schulbetrieb ab dem 31.05.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

gestern erreichte uns die offizielle Bestätigung der Stadt Hamm, dass alle Schulen ab Montag, dem 31.05.2021 in den normalen Präsenzunterricht zurückkehren können.

Wir freuen uns, die Kinder ab der kommenden Woche wieder vollständig in unserer Schule begrüßen zu dürfen.

Anbei finden Sie den entsprechenden Elternbrief zum Start in den Regelbetrieb.

Zudem dürfen wir ab dem 31.05.2021 ebenso eine reguläre OGS- sowie BiMi-Betreuung anbieten.

Die entsprechende Elterninformation finden Sie hier:

Herzliche Grüße vom Team der Stephanusschule

Unterrichtsbetrieb im Wechselmodell zum 26.05.2021

Liebe Eltern,

zum 26.05.2021 (Mittwoch nach Pfingsten) starten wir wieder in den Wechselunterricht (Unterricht von 7.55 – 11.30 Uhr). Anders als bereits in der Vergangenheit praktiziert, erfolgt der Wechselbetrieb in Zukunft mit einem täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht nach dem Prinzip „Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag“. Dies bedeutet für Sie und Ihre Kinder folgendes:

Gruppe A startet mit den folgenden Unterrichtstagen, welche dann fortlaufend weitergeführt werden:

Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag … usw.

Gruppe B startet mit den folgenden Unterrichtstagen, welche dann ebenfalls fortlaufend weitergeführt werden:

Dienstag-Donnerstag-Montag-Mittwoch-Freitag … usw.

Anbei finden Sie eine Übersicht der Unterrichtstage bis zu den Sommerferien:

Zudem wird weiterhin begleitend zum Präsenzunterricht eine Notbetreuung angeboten, zu der Sie Ihr Kind mit dem entsprechenden Formular (Siehe Homepage der Stephanusschule https://www.stephanusschule.de/2021/04/15/anmeldung-notbetreuung/ ) anmelden können.

Wie bereits im letzten Elternbrief erwähnt gilt seit dem 12. April eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird.

Ebenso besteht für alle anderen Personen eine Testpflicht, welche im Rahmen der zulässigen schulischen Nutzung die Schule betreten. Demnach müssen auch Sie als Eltern bei Betreten des Schulgebäudes (Zum Beispiel zum Elternsprechtag) einen negativen Test vorweisen!

Die Schülerinnen und Schüler an den Grund- und Förderschulen werden ab dem 10. Mai mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zwei Mal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet.

Alle hierzu wesentlichen Informationen und Unterstützungsmaterialien sowie weitere begleitende Informationen finden Sie auf unserm Beitrag zum Lollitest https://www.stephanusschule.de/2021/05/05/lolli-tests/

Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und kind- bzw. altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer.

Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitiger erkannt wird.


Falls Sie nicht möchten, dass sich Ihr Kind in der Schule selber testet, benötigen wir zwingend zu jedem Schulbesuch einen negativen PCR-Test Ihres Kindes, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer in Hamm testet, finden Sie unter anderem in der Hamm App. Ein „Bürger-Schnelltest“ oder ein Selbsttest, welche zu Hause durchgeführt wurden, können nicht mehr akzeptiert werden! Jedes Kind sollte, wenn möglich, in der Schule getestet werden!

Schülerinnen und Schüler, welche nicht getestet sind, werden vom Schulbetrieb (Präsenzunterricht und Notbetreuung) ausgeschlossen. Des Weiteren haben diese Kinder entsprechend der Aussage des Schulministeriums NRW auch keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Bleiben Sie weiterhin gesund und versuchen Sie in dieser so herausfordernden Zeit die nötige Ruhe zu bewahren.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team der Stephanusschule

Lolli-Tests

Die Schülerinnen und Schüler an den Grund- und Förderschulen in Nordrhein-Westfalen werden ab dem 10. Mai mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zwei Mal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet.

Anbei erhalten Sie nähere Informationen:

Link zum Schulministeriuem mit detailierten Informationen: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Erklärvideo Zeichentrick: Video

Erklärvideo mit Andre Gatzke (KIKA): Video

Der Link zu unserem Testlabor mit weiteren Informationsmaterialien: https://www.laborkrone.de/Corona-Schulprojekt/